Schloss Esterházy

Öffnungszeiten

Dienstag - Sonntag und feiertags 10.00 bis 17.00 Uhr geöffnet

Öffnungszeiten

Burg Forchtenstein

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch - Sonntag sowie feiertags
10.00 -17.00 Uhr

Öffnungszeiten

Schloss Lackenbach

Öffnungszeiten

Donnerstag bis Sonntag sowie feiertags von 10.00 – 17.00 Uhr geöffnet

Öffnungszeiten

Steinbruch St.Margarethen

Öffnungszeiten

Gruppenbuchungen auf Anfrage möglich

Öffnungszeiten

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schloss Esterhazy Management GmbH - Kindergeburtstage

Über die Reservierung von Kindergeburtstagen im Schloss Esterházy in Eisenstadt

1. Anwendungsbereich


1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsabschlüsse der Schloss Esterhazy Management GmbH (im folgenden SEM genannt) für die Reservierung von Kindergeburtstagen.
Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit des schriftlichen und firmenmäßig gezeichneten Anerkenntnisses der SEM. Die vorliegenden AGB sind auch dann wirksam, wenn sich die SEM bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie beruft.
1.2 Die BesucherInnen des Schlosses Esterházy verpflichten sich, die Hausordnung für die besuchten Schauräume einzuhalten. Die Hausordnung ist sowohl auf der Webseite als auch vor Ort im Ticketshop als Aushang ersichtlich. Die begleitenden Erwachsenen tragen die Verantwortung für die Gruppe.


2. Reservierungsbedingungen

2.1 Die Räumlichkeiten im Schloss Esterházy, in denen die Feier (Jause und Bastelwerkstatt) stattfindet, sind für max. 11 Kinder ausgelegt. Die Obergrenze von 10 Geburtstagsgästen ist daher zu berücksichtigen.
2.2 Bei unter 7-Jährigen muss ein Elternteil während der gesamten Geburtstagsfeier anwesend sein. Sollte dies nicht gewünscht bzw. möglich sein, wird eine Pauschale von € 45,-- verrechnet.
2.3 Der Terminwunsch wird je nach Verfügbarkeit von uns geprüft. Der Auftraggeber erhält anschließend per Email an die angegebenen Kontaktdaten eine verbindliche Reservierung in Form einer Reservierungsbestätigung, die alle wichtigen Daten enthält.


3. Änderungen und Storno

3.1 Bei reservierten Kindergeburtstagen können Änderungen je nach Verfügbarkeit durchgeführt werden.
3.2 Sollte die Buchung nicht zum vereinbarten Termin wahrgenommen werden können, muss diese bis spätestens 3 Tage (72 Stunden) vor dem vereinbarten Termin schriftlich abgesagt werden. Sollte eine schriftliche Stornierung NICHT rechtzeitig erfolgen, werden 50% des vollen Preises an die angegebene Kontaktadresse in Rechnung gestellt, bei einer Stornierung am Tag des vereinbarten Termins oder Nichtwahrnehmung des Termins ohne schriftliche Stornierung wird der volle Preis verrechnet.
Die SEM ist berechtigt, vom Vertrag ohne Setzung einer Nachfrist aus wichtigem Grund zurückzutreten,


4. Abholung / Zahlungsbedingungen

4.1 Die Abholung der Reservierung erfolgt ausschließlich vor der der Feier durch den Auftraggeber bzw. einer von ihm autorisierten Person an der Kassa.
4.2 Änderungen an der Reservierung bzw. am Auftrag können nur bis spätestens bei der Bezahlung an der Kassa erfolgen. Nach Abschluss des Auftrages (Bezahlung) können keine Änderungen mehr vorgenommen werden.
4.3 Die Bezahlung des Gesamtbetrages erfolgt ausschließlich bei Abholung an der Kassa in bar oder per Bankomat- bzw. Kreditkarte.
4.4 Bei Verspätungen von mehr als 30 Minuten besteht kein Anspruch mehr darauf, dass die Feier wie geplant stattfinden kann.

5. Preise

5.1 Die Preise verstehen sich inkl. USt. pro Person und sind auf der Webseite ersichtlich. Preisänderungen vorbehalten.
5.2 Zwei erwachsene Begleitpersonen erhalten freien Eintritt.
5.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder für Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter wird ausgeschlossen.

6. Schlussbestimmung

Allfällige Änderungen bzw. Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder unzulässige Bestimmung ist durch eine andere gültige Bestimmung zu ersetzen, die im Sinn und Zweck der weg fallenden Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am Ehesten entspricht.

Eisenstadt, Oktober 2019