Besucherregelung des Schlosses Esterházy Eisenstadt
1. Mit Betreten des Schlossareals des Schlosses Esterházy verpflichtet sich die Besucherin / der Besucher zur Einhaltung der Besucherregelung. Das Betreten ist nur während der Öffnungszeiten gestattet.
2. Jede Besucherin / Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird. Das Betreten mit Gegenständen, die die Sicherheit der Besucher oder Mitarbeiter gefährden oder Schäden am Gebäude oder an der Einrichtung verursachen können, ist nicht gestattet. Ebenso ist das Einbringen von Waffen jeder Art nicht erlaubt.
3. Besucher*innen haben sich entsprechend der größtmöglichen Schonung der baulichen Substanz und der Einrichtungsgegenstände zu verhalten. Jede Verunreinigung ist zu unterlassen.
4. Jede Besucherin / Jeder Besucher haftet für die von ihr / ihm verursachten Schäden nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts. Die Schloss Esterhazy Management GmbH, im Folgenden SEM genannt, übernimmt keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Haftung.
5. Die SEM behält sich vor, aus Sicherheitsgründen mit Kameras Aufzeichnungen zu tätigen, die nach 72 Stunden wieder gelöscht werden. Besucher*innen erklären sich damit einverstanden, dass bei Veranstaltungen Fotos oder Aufzeichnungen in jedem möglichen technischen Verfahren von ihnen angefertigt werden können, die von der SEM oder einem anderen Unternehmen der Esterhazy Gruppe genutzt und verwertet werden.
6. Minderjährige unter 14 Jahren haben nur unter Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson Zutritt zu den Ausstellungsräumen.
7. Fluchtwege, Notausgänge und Transportwege sind stets freizuhalten. Fluchtwege und Notausgänge sind ausschließlich im Gefahrenfall zu benützen. Für widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge und Gegenstände im und vor dem Schloss Esterházy behält sich die SEM das Recht der Ortsveränderung auf Kosten des Verursachers vor.
8. Die Mitnahme von Fahrrädern, Skootern und Skateboards o.ä. ist nicht gestattet. Tiere jeglicher Art (ausgenommen Blindenhunde) dürfen in die Schlossräume nicht mitgenommen werden.
9. Regenbekleidung, Schirme, Rucksäcke und Taschen ab einer Größe von 30 × 30 cm sind an der Garderobe abzugeben. Die SEM übernimmt keine Haftung für die in der Garderobe hinterlegten Wertgegenstände.
10. Essen, Trinken und Rauchen in den Ausstellungs- und Prunkräumen, sowie auf den Gängen und Stiegen ist nicht erlaubt.
11. Telefonieren in den Ausstellungsräumen ist nicht gestattet.
12. Das Fotografieren der Ausstellungen ohne Blitz ist für private Zwecke gestattet. Für die Herstellung von Fotos und Filmen, die zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden sowie für Pressefotos, ist in jedem Fall eine schriftliche Genehmigung der SEM einzuholen. Schloss Esterházy ist als Wortbildmarke geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere Bildrechte, Verwertungsrechte, die Vermarktungsansprüche von Abbildungen und Reproduktionen des Schlosses einschließlich der Schlossinnenräume sowie der dortigen Einrichtungen und Kunstobjekte, als auch des Schloss-Logos, sowie auch der Marke Esterhazy liegen bei der SEM. Jede Nutzung, Wiedergabe, Veröffentlichung oder sonstige Verwendung einschließlich der Weitergabe an Dritte zu derartigen Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch eine autorisierte Stelle und setzt zusätzlich die Entrichtung einer Lizenzgebühr voraus.
13. Das Berühren der Ausstellungsstücke sowie jede Manipulation ist ausnahmslos verboten.
14. Die Anweisungen des Aufsichtspersonales, das für die Einhaltung der Besucherregelung zuständig ist, sind ausnahmslos zu befolgen. Die SEM behält sich vor, bei Verstößen gegen die Besucherregelung oder bei konkreten Anhaltspunkten für zu erwartende Verstöße Personendaten zu verlangen und gegebenenfalls ein Hausverbot zu erteilen sowie die Daten an die Sicherheitsbehörden weiterzuleiten. Ein Ersatz für gelöste Eintrittskarten findet in diesem Fall nicht statt.
15. In den Innenräumlichkeiten des Schlosses herrscht generelles Rauchverbot.
16. Besucher*innen werden angehalten, Abfälle in den dafür vorgesehenen Behältern zu trennen. Bei Unklarheiten oder gefährlichen Abfällen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter*innen.