Veranstaltungsregeln für den Ostermarkt auf Burg Forchtenstein
1. Auf-& Abbauzeiten
Freitag, 03.04. 10.00 – 18.00 Uhr
Samstag, 04.04. 07.00 – 09.00 Uhr
Sonntag, 05.04. ab 18.15 Uhr
2. Standzuteilung
Die endgültige Platzzuteilung bleibt dem Veranstalter überlassen. Platzierungswünsche der Aussteller werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Das Ausmaß der vereinbarten Flächen darf nicht überschritten werden!
3. Reinigung/Müll
Die Tische im Innenbereich werden sauber seitens der Burg Forchtenstein Management GmbH übergeben und sind nach Beendigung der Veranstaltung in dem selben sauberen Zustand wieder zurückzugeben. Anfallender Müll ist vom Aussteller nach Beendigung des Marktes mitzunehmen und privat zu entsorgen. Die Umwelt zu liebe möchten wir Sie bitten die Verwendung von Einweg-Plastikprodukte bei der Veranstaltung zu unterlassen
4. Fahrverbot im Innenhof
Bitte beachten Sie das Fahrverbot im Burggelände. Das Befahren ist nur für die Zeit des Standauf- und abbaues gestattet. Danach sind sämtliche Kraftfahrzeuge ausschließlich außerhalb abzustellen.
5. Haftung
Für eingebrachte Gegenstände aller Art übernimmt die Burg Forchtenstein Management GmbH keine wie immer geartete Haftung.
7. Behördliche Auflagen, Veranstaltungsabbruch
Die dem Vertragspartner bekannten Flucht- und sonstige Verkehrswege sind freizuhalten.
Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt. Der Veranstalter kann diese bei „Gefahr in Verzug“ (z.B. Hagel, Sturm, Hochwasser etc.) und wenn eine geregelte Durchführung nicht möglich ist, abbrechen bzw. unterbrechen. Die Ausstellergebühr wird nicht rückerstattet.
8. Gewerbeberechtigungen, Lebensmittelverordnung
Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Veranstalters nur die Veranstaltungsstättengenehmigung sowie die Bewilligung der Veranstaltung selbst (Ostermarkt) eingeholt wird. Jeder Aussteller ist für die auf ihn anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Lebensmittelgesetzes und allfälliger bestehender behördlicher Auflagen sowie Einhaltung der Gewerbeordnung verantwortlich. Insbesondere hat er alle zum Vertrieb seiner Waren und Dienstleistungen erforderlichen Bewilligungen und Berechtigungen, insbesondere nach der Gewerbeordnung, auf eigene Kosten und Gefahr rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung einzuholen und unaufgefordert dem Veranstalter nachzuweisen. Der Aussteller ist verpflichtet, hieraus den Veranstalter vollkommen schad- und klaglos gegenüber Dritten, einschließlich Behörden, zu halten.
9. Zahlungsmodalitäten
Die Verrechnung erfolgt gemäß der getätigten Standauswahl sowie allfälliger vereinbarter Zusatzleistungen. Die gelegte Rechnung ist binnen einer Woche ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
10. Sonstiges
Soweit in dieser Vereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Burg Forchtenstein Management GmbH. Bei einem Widerspruch gehen die Bestimmungen dieses Vertrages den dortigen Regelungen vor. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht.
Burg Forchtenstein Management GmbH