Schloss Esterházy

Öffnungszeiten

Dienstag - Sonntag und feiertags 10.00 bis 17.00 Uhr geöffnet

Öffnungszeiten

Burg Forchtenstein

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch - Sonntag sowie feiertags
10.00 -17.00 Uhr

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Schloss Lackenbach

Öffnungszeiten

Donnerstag bis Sonntag sowie feiertags von 10.00 – 17.00 Uhr geöffnet

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Steinbruch St.Margarethen

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Gruppenbuchungen auf Anfrage möglich

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Burg Forchtenstein Management GmbH - Eigenveranstaltungen

für Eigenveranstaltungen und Kartenvertrieb

1. Anwendungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen finden auf alle Vereinbarungen zwischen der Burg Forchtenstein Management GmbH (im folgenden BFM genannt) und ihrem Vertragspartner (im Folgenden Vertragspartner genannt) mit Ausnahme von Vereinbarungen über die Nutzung von Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung von Veranstaltungen auf der Burg Forchtenstein durch Dritte (Fremdveranstalter) Anwendung, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Für die Nutzung von Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung von Veranstaltungen auf der Burg Forchtenstein bestehen gesonderte ABGs, die für derartige Verträge gelten (AGB für Drittveranstaltungen und Einmietungen).

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen, wie insbesondere AGB des Kunden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit des schriftlichen und firmenmäßig gezeichneten Anerkenntnisses der BFM. Die vorliegende AGB sind auch dann wirksam, wenn sich die BFM bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie beruft.

1.2. Die Abwicklung des Kartenverkaufs erfolgt im Ticketshop der Burg Forchtenstein sowie über Vertriebspartner, wie z.B. oeticket, Wien-Ticket oder Reiseveranstalter (im Folgenden einheitlich "Vertriebspartner" genannt). Deren AGB gelten hinsichtlich des Kartenkaufs ergänzend zu diesen AGB.


2. Vertragsschluss

2.1. Informationen der BFM über Veranstaltungen und die dort dargestellten Preise verstehen sich als Einladung zur Anbotstellung. Die Angebote und Einladungen zur Anbotstellung von BFK sind freibleibend und unverbindlich. Künstlerische sowie sonstige Änderungen bleiben vorbehalten.

2.2. Mit der Bestellung von Karten zu Veranstaltungen der BFK bei Vertriebspartnern erklärt der Kunde auch verbindlich sein Angebot auf Abschluss eines Besuchervertrags mit der BFM Die Bestellung des Kunden wird vom jeweiligen Vertriebspartner bearbeitet. Eine Bestellungsbestätigung durch den Vertriebspartner bedeutet noch kein Zustandekommen des Vertrages, sondern nur die Bestätigung, dass die Bestellung (das Angebot) des Kunden beim Vertriebspartner eingegangen ist. Der Vertrag mit der BFM kommt erst zustande, wenn der Vertriebspartner auch mit Wirkung für die BFM das Angebot des Kunden annimmt.

2.3. Eine Bestätigung des geschlossenen Vertrags samt allen Informationen stellt der jeweilige Vertriebspartner dem Kunden zur Verfügung.

2.4. Informationen über das gesetzliche Rücktrittsrecht finden sich unter Punkt 5.

3. Preise, Bezahlung, Karten

3.1. Die jeweils aktuellen Preise für den Besuch von Veranstaltungen gelten bis auf Widerruf und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

3.2. Die Karte erhält erst mit vollständiger Bezahlung an den jeweiligen Vertriebspartner ihre Gültigkeit. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten 5% Verzugszinsen pro Jahr als vereinbart.

3.3. In den Preisen sind Porto, Spesen oder Gebühren nicht enthalten. Diese Kosten werden dem Kunden vor Abgabe seiner Vertragserklärung vom jeweiligen Vertriebspartner bekanntgegeben. Für den Vertragsabschluss selbst oder die dabei zum Einsatz kommenden Fernkommunikationsmittel verrechnet die BFM keine Kosten.

3.4. Der Versand oder die sonstige Zurverfügungstellung von Karten erfolgt ausschließlich durch die Vertriebspartner zu deren jeweiligen Konditionen.

3.5. Der Umtausch und die Stornierung von erworbenen Karten ist ausgeschlossen.

3.6. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem die Ermäßigung begründenden Ausweis gültig. Kann der Ausweis nicht vorgezeigt werden, ist der volle Eintrittspreis zu entrichten.

3.7. Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag einkassiert oder der Besucher von diesem Platz oder vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.

3.8. Eintrittskarten oder sonstige Zutrittsberechtigungen dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder verändert werden. Bei Eintritt ist das unbeschädigte Kartenoriginal vorzuweisen. Ein Zuwiderhandeln berechtigt die BFM, den Zutritt zu verweigern oder den Kunden (Besucher) aus dem Veranstaltungsgelände zu verweisen.

4. Gefahrenübergang

4.1. Mit Übergabe der Karten durch die Vertriebspartner geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung auf den Kunden über. Ohne gültige Eintrittskarte ist ein Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht möglich.

5. Rücktrittsrecht

5.1. Die BFM informiert darüber, dass für die von ihr angebotenen Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu bestimmten Zeitpunkten oder in bestimmten Zeiträumen erbracht werden, also insbesondere für Konzert-, Opern- und andere Bühnenaufführungen, laut § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht für den Kunden besteht.

6. Absagen, Haftungsbeschränkungen


6.1. Veranstaltungen können aufgrund des Wetters, technischer Gebrechen, behördlicher und/oder gesetzlicher Anordnung/Auflagen, Erkrankung oder Verhinderung de(s)r Künstler(s) abgesagt werden.

6.2. Im Falle der Absage bis zu einer Spieldauer von 45 Minuten können die jeweiligen Eintrittskarten bis zu zwei Monate nach dem Veranstaltungsdatum zur Refundierung der Kartenpreise bei jenem Vertriebspartner retourniert werden, bei dem sie bezogen wurden. Danach ist jeglicher Ersatz ausgeschlossen.

6.3. Bei dem Format Familienführung behält sich die BFM vor, die Burgführung bei bereits bezahltem Ticket als Ersatz anzubieten, wenn die Mindestteilnehmeranzahl von 8 Personen nicht erreicht wird. Der Ticketbetrag kann nach Kaufabschluss nicht rückerstattet werden.

6.4. Bei Terminabsage des Führungsformates „Die Nachtwache“ aufgrund der nicht erreichten Mindestteilnehmer von 8 Personen oder Absage aufgrund höherer Gewalt wird ein Ersatztermin innerhalb desselben Jahres von April bis November angeboten. Die bezahlten Tickets werden nicht rückvergütet.

6.5. Die BFM haftet ausschließlich für durch sie verursachte, vorsätzliche oder grob fahrlässig verschuldete Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, des entgangenen Gewinnes, nicht erzielter Ersparnisse, Zinsverluste und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Die BFM haftet daher im Falle der Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderungen, nicht für allenfalls aufgelaufene Spesen, wie insbesondere Anfahrts-, Hotel-, Vorverkaufs- oder Versandspesen.

6.6. Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes sowie – im Anwendungsbereich des KSchG – für die der BFM zurechenbare Personenschäden.

6.7. Gegenüber Verbrauchern gelten jedenfalls die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

6.8. Programm- und Besetzungsänderungen oder Änderungen der Inszenierung sowie die Verlegung in einen anderen Veranstaltungsraum bleiben der Veranstaltungsleitung vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch von Karten und auch zu keiner Preisminderung.

6.9. Die BFM haftet nur für eigene Inhalte auf ihrer Website. Soweit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, ist BFM für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die fremden Inhalte macht sich die BFM nicht zu Eigen. Sofern die BFM Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird der Link zu diesen Seiten sofort gelöscht.

6.10. Schadenersatzansprüche gegen die BFM sind bei sonstiger Verjährung binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber innerhalb von drei Jahren ab Eintritt des (Primär)Schadens, gerichtlich geltend zu machen.


7. Zustimmungserklärung zur Aufzeichnung und Verbreitung

7.1. Bei TV-Übertragungen sowie sonstigen Bild- und Tonaufnahmen erteilt der Besucher der BFM sowie dem übertragenden oder aufnehmenden Dritten seine Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos und ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens ausgewertet, gespeichert, verbreitet und vertrieben werden dürfen.

7.2. Die Mitnahme von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten; Flaschen, Gläsern, Dosen, Stöcken, oder ähnlichen Gegenständen; Waffen; Tieren (mit Ausnahme von Begleithunden) und Feuerwerksartikeln sind verboten. Bei einem Zuwiderhandeln ist die BFM berechtigt, den Zutritt zu verweigern oder den Kunden (Besucher) aus dem Veranstaltungsgelände zu verweisen.

7.3. Die Kunden verpflichten sich, jegliche Störung der Veranstaltung zu unterlassen und sich den Anweisungen des Ordnerdienstes zu unterwerfen sowie im Falle von Zuwiderhandlungen das Gelände über Aufforderung zu verlassen.

7.4. Die Kunden verpflichten sich, sich einer allenfalls für das Veranstaltungsgelände bestehenden „Hausordnung“ zu unterwerfen.


10. Schlussbestimmungen

10.1. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes und des UN Kaufrechtübereinkommens. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

10.2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der BFM örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.

10.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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