Schloss Esterházy

Öffnungszeiten

Dienstag - Sonntag und feiertags 10.00 bis 17.00 Uhr geöffnet

Öffnungszeiten

Burg Forchtenstein

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch - Sonntag sowie feiertags
10.00 -17.00 Uhr

Öffnungszeiten

Schloss Lackenbach

Öffnungszeiten

Donnerstag bis Sonntag sowie feiertags von 10.00 – 17.00 Uhr geöffnet

Öffnungszeiten

Steinbruch St.Margarethen

Öffnungszeiten

Gruppenbuchungen auf Anfrage möglich

Öffnungszeiten

Besucherregelung des Schlosses Esterházy Eisenstadt

1. Mit Betreten des Schlossareals des Schlosses Esterházy verpflichtet sich der Besucher zur Einhaltung der Besucherregelung. Das Betreten ist nur während der Öffnungszeiten gestattet.


2. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird. Das Betreten mit Gegenständen, die die Sicherheit der Besucher oder Mitarbeiter gefährden oder Schäden am Gebäude oder an der Einrichtung verursachen können, ist nicht gestattet. Ebenso ist das Einbringen von Waffen jeder Art nicht erlaubt.

3. Besucher haben sich entsprechend der größtmöglichen Schonung der baulichen Substanz und der Einrichtungsgegenstände zu verhalten. Jede Verunreinigung ist zu unterlassen.

4. Jeder Besucher haftet für die von ihm verursachten Schäden nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts. Die Esterhazy Gruppe übernimmt keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Haftung.

5. Die Schloss Esterhazy Management GmbH, im Folgenden SEM genannt, behält sich vor, aus Sicherheitsgründen mit Kameras Aufzeichnungen zu tätigen, die nach 3 Monaten wieder gelöscht werden. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass bei Veranstaltungen Fotos oder Aufzeichnungen in jedem möglichen technischen Verfahren von ihm angefertigt werden können, die von der SEM oder einem anderen Unternehmen der Esterhazy Gruppe genutzt und verwertet werden.

6. Minderjährige unter 14 Jahren haben nur unter Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson Zutritt zu den Ausstellungsräumen.

7. Fluchtwege, Notausgänge und Transportwege sind stets freizuhalten. Fluchtwege und Notausgänge sind ausschließlich im Gefahrenfall zu benützen. Für widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge und Gegenstände im und vor dem Schloss Esterházy behält sich die SEM das Recht der Ortsveränderung auf Kosten des Verursachers vor.

8. Die Mitnahme von Fahrrädern, Skootern und Skateboards o.ä. ist nicht gestattet. Tiere jeglicher Art (ausgenommen Blindenhunde) dürfen in die Schlossräume nicht mitgenommen werden.

9. Regenbekleidung, Schirme, Rucksäcke und Taschen ab einer Größe von 30 × 30 cm sind an der Garderobe abzugeben. Die SEM übernimmt keine Haftung für die in der Garderobe hinterlegten Wertgegenstände.

10. Essen, Trinken und Rauchen in den Ausstellungs- und Prunkräumen, sowie auf den Gängen und Stiegen ist nicht erlaubt.

11. Telefonieren in den Ausstellungsräumen ist nicht gestattet.

12. Für das Fotografieren und Filmen für private Zwecke kann im Ticketshop mit dem Ausstellungsticket auch eine einmalige, für die gebuchte Ausstellung und den Tag befristete, Fotolizenz erworben werden. Das Verwenden eines Blitzes ist eingeschränkt und muss daher beim Führungs- bzw. Aufsichtspersonal vorab rückgefragt werden!
Für die Herstellung von Fotos und Filmen, die dann zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden, ist in jedem Fall eine schriftliche Genehmigung der SEM einzuholen. Schloss Esterházy ist als Wortbildmarke geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere Bildrechte, Verwertungsrechte, die Vermarktungsansprüche von Abbildungen und Reproduktionen des Schlosses einschließlich der Schlossinnenräume sowie der dortigen Einrichtungen und Kunstobjekte, als auch des Schloss-Logos, sowie auch der Marke Esterhazy liegen bei der Esterhazy Gruppe. Jede Nutzung, Wiedergabe, Veröffentlichung oder sonstige Verwendung einschließlich der Weitergabe an Dritte zu derartigen Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch eine autorisierte Stelle und setzt zusätzlich die Entrichtung einer Lizenzgebühr voraus.

13. Das Berühren der Ausstellungsstücke sowie jede Manipulation ist ausnahmslos verboten.

14. Die Anweisungen des Aufsichtpersonales, das für die Einhaltung der Besucherregelung zuständig ist, sind ausnahmslos zu befolgen. Die SEM behält sich vor, bei Verstößen gegen die Besucherregelung oder bei konkreten Anhaltspunkten für zu erwartende Verstöße Personendaten zu verlangen und gegebenenfalls ein Hausverbot zu erteilen sowie die Daten an die Sicherheitsbehörden weiterzuleiten. Ein Ersatz für gelöste Eintrittskarten findet in diesem Fall nicht statt.

15. Zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie und zum Schutz Aller darf bei folgenden Symptomen der Zutritt verweigert werden: Fieber, Husten, Halsschmerzen, Geruchs- und Geschmacksverlust, Kurzatmigkeit und Atembeschwerden.